Rahmenbedingungen

Erstgespräch
Bei einem kostenlosen Erstgespräch unterhalten wir uns über Ihr Anliegen, mein psychotherapeutisches Angebot und die organisatorischen Rahmenbedingungen.
Erst danach entscheiden wir, ob wir eine Behandlungsvereinbarung treffen.
Honorar
Mein Honorar beträgt 95 Euro pro Therapieeinheit (50min).
Teilrückerstattung durch die Krankenkassen
Eine Teilrückerstattung durch die verschiedenen Krankenkassen ist  möglich, Voraussetzungen dafür sind im Allgemeinen :
Das Leiden unter einer als krankheitswertig definierten Störung und eine schriftliche Bestätigung Ihres Hausarztes zu Beginn der Psychotherapie.
Ich stellen im Laufe der ersten Stunden gemeinsam mit Ihnen den Antrag auf Teilkostenrückerstattung, Sie reichen die Honorarnoten und Überweisungsbelege bei Ihrer Krankenversicherung ein, die Erstattung erfolgt im Nachhinein.

Ihre Eigenverantwortung
Die einzelnen Kassen haben unterschiedliche Modelle des Kostenzuschusses.
Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst auf der Homepage Ihrer Kranken- oder Zusatzversicherung über die Voraussetzungen und Abläufe für die teilweise Kostenrückerstattung - diese liegen zum Teil in Ihrer Eigenverantwortung und werden nicht von mir getragen.

Rhythmus
Die Psychotherapie findet in der Regel 1x wöchentlich statt und dauert 50 Minuten.
Dieser Rhythmus ist eine wichtige Voraussetzung für die Wirksamkeit der Psychotherapie und deshalb Teil unserer Behandlungsvereinbarung - sollten Sie davon abweichen wollen, bedarf es einer vorherigen Anpassung unserer Vereinbarung.
Die Behandlungsdauer variiert je nach Problemstellung und dauert von einigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren.
Kernzeiten
Meine Hauptzeiten in der Praxis sind
Montag und Dienstag, nachmittags und abends
- hier biete ich die Regeltermine an.
Absageregelung
Die Reservierung eines vereinbarten Termines ist für beide Seiten verbindlich. Sollten Sie einmal einen Termin absagen müssen, dann können Sie dies kostenfrei am Vortag bis spätestens 18:00 tun.
Sollte dies nicht erfolgt sein, ist das Honorar für die vereinbarte Stunde zu begleichen.
Verschwiegenheitspflicht
Ich unterliege einer gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht
 (§ 15PthG), diese schützt das Vertrauensverhältnis, welches unabdingbar für das Gelingen von Psychotherapie ist.